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 Betreff des Beitrags: Gesetzeslage
BeitragVerfasst: Di 31. Jan 2012, 08:26 
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Registriert: Di 24. Jan 2012, 13:20
Beiträge: 12
Wie schon öfters beschrieben bekommt man für ein 600W Motor keine zulassung wie sieht es aus im öffentlichen Verkehr damit man fahren kann ohne grosse prob zu bekommen man fährt nur bis 25km/h mit Motor oder steckt die Bat ab? wann die Bat nicht mit dem System verbunden ist können sie ja nicht viel sagen sie ist im Rucksack verstaut und bei der Kontrolle schnell ausstecken;) Und im Gelände Waldwege etc. Bat. anstecken :| :oops:


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 Betreff des Beitrags: Re: Gesetzeslage
BeitragVerfasst: Di 31. Jan 2012, 10:49 
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Administrator
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Registriert: Fr 8. Jan 2010, 17:27
Beiträge: 509
Wohnort: Erlangen
600W sind ohne Zulassung schlicht nicht erlaubt, da ist es völlig egal wie schnell Du damit fährst. Es bleibt dabei, dass Du Dich des Fahrens ohne Zulassung und Versicherungsschutz schuldig machst.
Ich würde das Risiko an Deiner Stelle nicht eingehen.

_________________
Umbaupartner am Standort Erlangen ** Umbauanfragen bitte per PN


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 Betreff des Beitrags: Re: Gesetzeslage
BeitragVerfasst: Di 31. Jan 2012, 14:28 
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Registriert: Mi 2. Nov 2011, 13:46
Beiträge: 69
Dein Beispiel:
Du lässt aus dem Auto den Sprit ab und lässt es bergab rollen...ist es trotzdem noch ein Auto?
Hartmut


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 Betreff des Beitrags: Re: Gesetzeslage
BeitragVerfasst: Di 31. Jan 2012, 17:14 
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Registriert: Di 24. Jan 2012, 13:20
Beiträge: 12
@ebiker das denke ich gleich wie du

@Hartmut ja es ist noch ein Auto;) dann müsste unser Kollege beweisen das man mit Akku gefahren ist ;)


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 Betreff des Beitrags: Re: Gesetzeslage
BeitragVerfasst: Mi 1. Feb 2012, 16:22 
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Registriert: Di 24. Jan 2012, 13:20
Beiträge: 12
wenn ich glück habe könnte ich die 600W zulassen bins gerade am abklähren
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/sta ... y/21631060
;););)


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 Betreff des Beitrags: Re: Gesetzeslage
BeitragVerfasst: So 18. Mär 2012, 09:56 
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Registriert: Di 18. Okt 2011, 16:17
Beiträge: 39
verstehe die ganzen diskussionen auch nicht ganz. wenn ich mit fusskraft 40km/h erreiche , habe ich dann auch keinen versicherungsschutz? ich verwende ja den motor nur als beschleunigungshilfe, heisst ich bin schneller auf meiner höchstgeschwindigkeit. danach hat man sowieso keine unterstützung mehr. das ganze gerede müsste vor gericht geklärt werden.


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 Betreff des Beitrags: Re: Gesetzeslage
BeitragVerfasst: So 18. Mär 2012, 18:18 
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Registriert: Mi 2. Nov 2011, 13:46
Beiträge: 69
Da gibts ein Gesetz. Gerichte müssen diese Gesetze anwenden, sie können keine machen.
In Deutschland ist das so geregelt:
Legislative ,Judikative, Exekutive.
Und so ist´s auch gut.
Hartmut


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